Beitragsordnung

§1

Beitragspflichtig sind alle Formen von Mitgliederbereiche

Der Mitgliedsbeitrag ist ein personenbezogener Jahresbeitrag und ist immer zum Januar des Geschäftsjahres fällig.

Bei einer Aufnahme während dem laufenden Geschäftsjahr, ist der 30.06. um 00 Uhr der Stichtag. Dieser Stichtag ist maßgeblich entscheidend, ob ein Jahres oder ein Halbjahresbeitrag fällig ist.

Die Beiträge der Vollmitglieder sind per SEPA Lastschrift einzuziehen.

Beiträge der Fördermitglieder sind manuell zu überweisen.

§2

Die Aufnahmegebühr ist einmalig und wird bei Aufnahme mit dem Beitrag eingezogen.

Die Aufnahmegebühr ist per SEPA Lastschrift einzuziehen.

Nur Vollmitglieder müssen die Aufnahmegebühr entrichten, Fördermitglieder sind von der Aufnahmegebühr befreit.

§3

Mit Beschluß der Gründungsversammlung vom 05.09.2022, wurden folgende Beitragsstrukturen / Summen festgelegt.

Einmalige Aufnahmegebühr 30.-€

Vollmitglied 60.-€ 30.-€ (ab Stichtag)

Fördermitglieder frei wählbar (mind. 12.-€ pro Jahr)

§4

Im Falle des Verlustes der Mitgliedschaft kann keine Beitragsrückerstattung geltend gemacht werden.

§5

Mit dem Ausscheiden aus dem Verband erlöschen alle Befugnisse eines SEPA Lastschriftverfahrens