Die Geschäftsordnung obliegt den Beschlüssen der Mitglieder, da sie ein erweiterter Bestandteil der Satzung ist.
Für die rechtsverbindliche vollständige Fassung ist die vom Verein beschlossene und unterzeichnete Geschäftsordnung maßgeblich. Auskünfte erteilt der Vorstand.
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