Erweiterter Bestandteil der Satzung

Geschäftsordnung

Organisation und Beschlüsse innerhalb des DZKB e.V. Bayern.

Die Geschäftsordnung obliegt den Beschlüssen der Mitglieder, da sie ein erweiterter Bestandteil der Satzung ist.

Für die rechtsverbindliche vollständige Fassung ist die vom Verein beschlossene und unterzeichnete Geschäftsordnung maßgeblich. Auskünfte erteilt der Vorstand.

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