Vereinsbedingungen

Beitragsordnung

Beiträge, Aufnahmegebühr, Fälligkeit und Zahlungsweise.

Beitragspflichtig sind alle Formen der Mitgliedschaft. Der Mitgliedsbeitrag ist ein personenbezogener Jahresbeitrag und jeweils im Januar des Geschäftsjahres fällig.

Bei einer Aufnahme während des laufenden Geschäftsjahres ist der 30.06. um 00 Uhr der Stichtag. Dieser entscheidet, ob ein Jahres- oder Halbjahresbeitrag fällig ist.

Beitragsstruktur

Aufnahmegebühr

Einmalig 30 €

Vollmitglied

60 € jährlich
30 € ab Stichtag

Fördermitglied

Frei wählbar
mindestens 12 € jährlich

Beim Ende der Mitgliedschaft besteht kein Anspruch auf Beitragsrückerstattung. Mit dem Ausscheiden erlöschen alle Befugnisse aus dem SEPA-Lastschriftverfahren.