Beitragspflichtig sind alle Formen der Mitgliedschaft. Der Mitgliedsbeitrag ist ein personenbezogener Jahresbeitrag und jeweils im Januar des Geschäftsjahres fällig.
Bei einer Aufnahme während des laufenden Geschäftsjahres ist der 30.06. um 00 Uhr der Stichtag. Dieser entscheidet, ob ein Jahres- oder Halbjahresbeitrag fällig ist.
- Beiträge der Vollmitglieder werden per SEPA-Lastschrift eingezogen.
- Beiträge der Fördermitglieder sind manuell zu überweisen.
- Die einmalige Aufnahmegebühr wird bei Aufnahme zusammen mit dem Beitrag eingezogen.
- Nur Vollmitglieder entrichten die Aufnahmegebühr; Fördermitglieder sind davon befreit.
Beitragsstruktur
Aufnahmegebühr
Einmalig 30 €
Vollmitglied
60 € jährlich
30 € ab Stichtag
Fördermitglied
Frei wählbar
mindestens 12 € jährlich
Beim Ende der Mitgliedschaft besteht kein Anspruch auf Beitragsrückerstattung. Mit dem Ausscheiden erlöschen alle Befugnisse aus dem SEPA-Lastschriftverfahren.
